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Wichtige Info zu Welpen-/Junghundekursen

Hunde die vor dem 1. Juni 2025 in den Kanton ZH gezogen sind und hier auch angemeldet wurden müssen vom Gesetz her keine Hundekurs absolvieren.
 
Wir appelieren jedoch an die Eigenverantwortung der Hundehalter und Hundehalterinnen und empfehlen ihnen dringend, ihre Hunde trotzdem adäquat auszubilden.
Ob mit oder ohne Kurs gilt, dass Hundehaltende dazu verpflichtet sind, ihre Hunde so auszubilden, dass sie jederzeit auch in anspruchsvollen Situationen sicher und korrekt geführt werden können.
Im Falle eines "Vorfalles" wird es sicherlich mit in die Bewertung einfliessen ob eine Ausbildung besucht wurde oder nicht.